In meiner jahrelangen Tätigkeit in der Finanz- und Versicherungsbranche habe ich immer wieder festgestellt, dass viele Kunden (Verbraucher) eigentlich gar nicht so genau wissen, ob Sie wirklich unabhängig beraten werden.
Die jeweiligen Vermittler (nenne sich gerne auch "Berater") sind im Regelfall Handelsvertreter gem. § 84 HGB:
Das Gegenteil ist der Handelsmakler gem. § 93 HGB:
Gerade bei den großen Finanzvertrieben bringt der Status des Unternehmens sowie die jeweilige Aktionärsstruktur Klarheit.
Ein Blick ins Impressum der jeweiligen Website genügt:
Beispiele:
DVAG - Deutsche Vermögensberatung
... als gebundener Vermittler nach § 34d Absatz 4 GewO (Gewerbeordnung) ausschließlich vermittelnd tätig für die AachenMünchener Lebensversicherung, AachenMünchener Versicherung, Central Krankenversicherung, Generali Pensionskasse, ADVOCARD Rechtschutzversicherung.
http://www.dvag.de/dvag/impressum
MLP
http://www.mlp-ag.de/#/unternehmensprofil/portraet/factsheet
Swiss Life Deutschland Holding
(ehemals AWD)
Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
http://www.swisslife-select.de/de/home/footernavigation/impressum.html
OVB
Versicherungsvertreter mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
http://www.ovb.de/KontaktbrService/Impressum.aspx
Produktpartner:
http://www.ovb.de/UnternehmenbrOVB/Partnerunternehmen.aspx
Telis Finanz
Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO
http://www.telis-finanz.de/impressum.php
Eine unabhängige Beratung gewährleistet nur der Status als Versicherungsmakler.
z. B. http://www.makler-frechen.de/vermittler-erstinformation.html