Wenn das Thema Krankenversicherung ehrlich, sauber und objektiv angegangen wird (wenn nicht, kann man viel falsch machen und dann kann es auch teuer werden), kommt man oft auch zu dem Ergebnis, dass die PKV im Hinblick auf den Beitrag nicht immer die bessere Wahl ist - stattdessen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und zusätzliche private Krankenzusatzversicherungen Beitrags-Leistungs-optimalen Versicherungsschutz bieten.
Es gibt jedoch auch Konstellationen, die andererseits eindeutig zu dem Ergebnis führen, dass die Private Krankenversicherung (PKV) auch „ein Leben lang" die günstigere und vor allen Dingen auch bessere Lösung sein kann.
Beispiel mit Beweisführung:
Um die Sache bereits vorab transparent zu machen, anbei mein aktueller Versicherungsschein:
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Premium-Tarif (u. a. 1-Bettzimmer, Chefarzt ...)
- mein Beitrag: 237,49 EUR bei 2.000 EUR Selbstbehalt [SB] (macht als Selbständiger Sinn, da kein Arbeitgeberzuschuss)
- würde ich die 2.000 EUR umrechnen, wäre der Beitrag bei 404,16 EUR
- reiche ich keine Rechnungen ein, gibt es derzeit 3,5 Monatsbeiträge Rückerstattung
- Beitrag für meinen Sohn: 88,35 EUR bei 650 EUR Selbstbehalt [SB]
- würde ich die 650 EUR umrechnen, wäre der Beitrag bei 142,52 EUR
- reiche ich keine Rechnungen ein, gibt es derzeit 1 Monatsbeitrag Rückerstattung
- Monatsbeitrag gesamt = 325,84 EUR / maximal, d. h. mit Umrechnung SB = 546,68 / minimal, d. h. bei Leistungsfreiheit mit Beitragsrückerstattung = 257,96 EUR
zum Vergleich: GKV-Beitrag ohne Anspruch auf Krankentagegeld = 696,60 EUR
>> da ich die Ersparnis anlege und verzinse, fahre ich mein Leben lang mit der PKV deutlich günstiger - und das bei besseren Leistungen
Folgende Fragestellungen werden nachfolgend behandelt:
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historische Beitragsentwicklung GKV - PKV
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Beiträge im Alter
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Beiträge mit Familie
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Leistungs- und Beitragsvergleich GKV - PKV
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konkrete Beitragssteigerungen
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Anlage der Beitragsersparnis = PKV im Alter fast bezahlt
Zu 1: historische Beitragsentwicklung GKV - PKV
Von 1970 bis 2013 ist der Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich im Schnitt um 6,32% gestiegen (1970 = 50,31 EUR, 2013 = 700,88 EUR – seit 2014: 720,90 EUR)
Zusätzlich wurden in der Gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen erheblich gekürzt und Zuzahlungen eingeführt sowie erhöht.
Laut aktuellem Map-Report 2013 924-825 aus 02/ 2013 haben 17 getestete PKV-Unternehmen mit über 60% Marktanteil in 2013 die Beiträge für Angestellte im Schnitt um 6,89 EUR oder 1,76% angehoben. Die durchschnittliche jährliche Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) von 2001 bis 2013 beträgt laut Map-Report 3,9%. Bei Tarifen besonders beitragsstabiler PKV-Anbieter beträgt die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 1995 bis 2012 sogar nur 2,1% bei Frauen und 1,8% bei Männern!
Zu 2: Beiträge im Alter
- tarifliche Alterungsrückstellungen (im Beitrag enthalten)
- 10%-iger gesetzlicher Zuschlag - wird angelegt und zur Reduzierung der Beiträge im Alter verwendet (im Beitrag enthalten)
- mit Rentenbeginn entfallen Beitragskomponenten wie z. B. Krankentagegeld und der 10%-ige gesetzliche Zuschlag
- auch PKV-versicherte Rentner erhalten einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zur Krankenversicherung
- Versicherte haben gem. § 204 VVG ein Recht zum Wechsel in einen günstigeren Tarif innerhalb der Gesellschaft. Die bereits gebildeten Altersrückstellungen werden hierbei voll berücksichtigt. In Notfällen besteht die Möglichkeit des Wechsels in den Standard- bzw. Basistarif (Leistungen entsprechen annähernd den Leistungen der GKV, max. durchschnittlicher Höchstbeitrag der GKV abzüglich anzurechnender Altersrückstellungen)
- Die Ersparnis aus dem Wechsel von der GKV in die PKV sollte angelegt werden und zur weiteren nachhaltigen Reduzierung der PKV-Beiträge im Alter verwendet werden (sog. Beitragssenkungsplan).
... So stellte der Verbandschef der PKV, Reinhold Schulte, jüngst im Interview mit dem Spiegel fest: „Unsere mehr als 170 Milliarden Euro an Alterungsrückstellungen führen dazu, dass ab etwa 65 oder 70 Jahren die Beiträge nicht mehr mit dem Alter steigen, sondern oft sogar sinken."
Zu 3: Beiträge mit Familie
Auf gesetzlichem Niveau (Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft gem. § 204 VVG ist möglich), ist die PKV mit 2 Kindern günstiger als die GKV.
Beispiel: Mann, geb. 03.03.1980, angestellt, Einkommen über Versicherungspflichtgrenze
Bei einer Konstellation „Frau Beamtin, 3 Kinder" sieht das Ergebnis noch besser aus, da lediglich die Restkosten abzudecken sind, die von der Beihilfe nicht erstattet werden.
Beitrag Frau und 3 Kinder = 260,20 EUR (ohne Selbstbeteiligung, 1-Bettzimmer, Chefarzt, Heilpraktiker, Naturheilverfahren, 100% Zahnersatz ...)
Zu 4: Leistungs- und Beitragsvergleich GKV - PKV
keine konkrete Handlungsempfehlung / dient lediglich als erste Leistungs- und Beitragsorientierung
Mann, geb. am 03.03.1980, angestellt (KT ab 43. Tag i. H. v. 100 EUR), Einkommen über Versicherungspfichtgrenze, ohne Berücksichtigung von Familienmitgliedern
- Classic-Tarife
- Comfort-Tarife
- Premium-Tarife
- TOP-Tarif (mit SB i. H. v. 10 EUR pro Behandlung, Medikament ...)
Zu 5: konkrete Beitragssteigerungen
... bei den genannten TOP-Tarifen
Da mit Einführung der Unisex-Tarife kein Tarif länger als 2012 am Markt ist, wurden auch Referenztarife analysiert.
Continentale
... demnach durchschnittlich 2,8 % Beitragssteigerung p. a. seit 2009
Deutscher Ring
Beitragssteigerung seit 2004 jährlich durchschnittlich 3,44% (Esprit) / -3,11% (Krankentagegeld)
R+V
... demnach durchschnittlich 5,2 % Beitragssteigerung p. a. in den letzten 10 Jahren
zum Vergleich – GKV als Rentner (KVdR):
bei einer gesetzlichen Rente i. H. v. 2.000 EUR und heutigen Beitragssätzen beträgt der derzeitige Kranken- und Pflegepflichtbeitrag = 348,00 EUR
mit 65 unter der Annahme der jährlichen Steigerung i. H. v. 6,32% (bezogen auf den Höchstbeitrag) = 2.455,91 EUR (inflationsbereinigt nach heutiger Kaufkraft - die letzten 30 Jahre durchschnittlich 1,96% = 1.338,29 EUR)
Wie künftige Beitragsanpassungen - sowohl in der GKV, als auch in der PKV - ausfallen, kann niemand vorhersagen.
Die Finanzierung der Systeme (GKV: Umlageverfahren / PKV: Kapitaldeckungsverfahren) sprechen eindeutig für die PKV.
Zu 6: Anlage der Beitragsersparnis = PKV im Alter (fast) bezahlt
z. B. DWS Vermögenssparplan Premium
besteuert wird nach 12 Jahren Laufzeit und Entnahme nach dem 62. Lebensjahr lediglich die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz / auch vollständige Einmalentnahme möglich
100 EUR mtl. Sparbeitrag bis 65
- bei 4% = 325 EUR Rente
- bei 6% = 461 EUR Rente
150 EUR mtl. Sparbeitrag bis 65
- bei 4% = 491 EUR Rente
- bei 6% = 696 EUR Rente
200 EUR mtl. Sparbeitrag bis 65
- bei 4% = 656 EUR Rente
- bei 6% = 931 EUR Rente
Weitere kritische Fragen oder Anmerkungen beantworte ich gerne.