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Informationen:

Als Eigentümer eines Hauses haben Sie eine Investition getätigt, die nicht nur in der Anschaffung teuer ist, sondern auch im Schadensfall zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden kann. Ein Fahrzeuganprall an der Häuserwand, ein Blitzeinschag oder ein Brand, all dies kann den Wert Ihres Gebäudes stark mindern und sogar die Stabilität der Baustruktur gefährden. Da Reparaturmaßnahmen an fertiggestellten Immobilien sehr schnell in einen kostenintensiven Bereich gelangen können, ist jedem Hausbesitzer zu einer Wohngebäudeversicherung geraten.

Dem Eigentümer einer Immobilie ist mit der Wohngebäudeversicherung eine Vielzahl unterschiedlicher Einschlüsse vorgegeben, aus denen er denjenigen Tarif auswählen kann, der die Immobilie in bestmöglicher Weise absichert. So gibt es beispielsweise Einschlüsse, die die Beseitigung von Graffiti berücksichtigen oder einen Wasserschaden durch defekte Wasserbetten anerkennen. Ebenso ist es möglich, dass Mieter des Wohngebäudes nach einem erheblichen Schadensfall für die Dauer der Instandsetzung in ein Hotel wechseln müssen. Auch in diesem Fall kann die Versicherung Ihres Grundstückes eine finanzielle Abdeckung bieten.

Neben den routinemäßig anfallenden Instandhaltungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten gehört auch der Schutz vor unvorhersehbaren Risiken und den damit verbundenen Folgeschäden zu den Pflichten eines umsichtigen und vorausblickenden Hausbesitzers.

 

Folgende Punkte könnten für Sie wichtig sein:

  • Überspannungsschäden durch Blitz (Induktion)
  • Schäden an Einfriedungen, Masten, Hofbefestigungen
  • Schäden an Wasserrohren auf dem Grundstück
  • Schäden an Abwasserrohren auf dem Grundstück
  • Wasserverlust nach Rohrbruchschäden
  • Rohrverstopfungen
  • Austausch von Armaturen
  • Hotelkosten nach einem Versicherungsschaden
  • Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch
  • Graffiti-Schäden an Mehrfamilienhäusern
  • Sengschäden
  • Anprall von Kraftfahrzeugen oder seiner Ladung
  • Überschallknall
  • Gebäudeschäden durch Aquarien oder Wasserbetten
  • Gebäudeschäden durch Fußbodenheizungen
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Kosten durch behördliche Auflagen
  • Mietausfall oder Mietwertersatz
  • Gebäudeschäden durch Klimaanlagen
  • Feuer-Nutzwärmeschäden
  • Schäden durch Luftfahrzeuge
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen
  • Sturmschäden an außen angebrachten Sachen
  • Beseitigungskosten von umgestürzten Bäumen
  • Kosten für provisorische Reparaturen
  • Transport und Lagerkosten
  • Dekontaminationskosten von verseuchtem Erdreich
  • Sachverständigenkosten
  • Verpflegungskosten
  • Bruch von Gasleitungen
  • Glasbruchschäden
  • Sturmschäden an Gebäudeverkleidungen
  • Feurrohbauversicherung

 

Ergänzung:

Elementarschadendeckung