Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten seiner Beschäftigten abschließt. Die Beiträge zur Direktversicherung kann Ihr Arbeitgeber in vollem Umfang allein tragen, sie können aber auch zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen aufgeteilt oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung vollständig von Ihnen gezahlt werden. Unabhängig davon erwerben nur Sie - gegebenenfalls auch Ihre Hinterbliebenen - einen Anspruch auf die spätere Rentenleistung aus dieser Versicherung.
Die Direktversicherung eignet sich gerade auch für kleinere Unternehmen und Betriebe. Sie verursacht nur wenig Verwaltungsaufwand auf Arbeitgeberseite, da die Versicherungsgesellschaft die Kapitalanlage und Kapitalverwaltung übernimmt und später auch die Versorgungsleistungen auszahlt.
Wichtig für Sie als Arbeitnehmer: Ihre Anwartschaften sind so auch bei Insolvenz Ihres Arbeitgebers nicht gefährdet. Wenn Sie Teile Ihres Entgelts für eine spätere Betriebsrente in eine Direktversicherung umwandeln, ist es gut zu wissen, dass
- der Arbeitgeber die Versicherung nicht verpfänden, abtreten oder beleihen darf,
- Überschussanteile nur zur Verbesserung der Leistung verwendet werden und
- Sie diese Versicherung mit eigenen Beiträgen fortsetzen können, falls Sie aus dem Unternehmen ausscheiden.
Der Staat unterstützt Ihre Arbeitnehmerbeiträge für Direktversicherungen. Sie können jährlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung (2014 = 238 Euro monatlich) steuer- und beitragsfrei umwandeln. Zusätzlich können Sie weitere 1.800 Euro p. a. steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig umwandeln, wenn die Beiträge aufgrund einer Versorgungszusage geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde.
Finanzieren Sie den Aufbau Ihrer Betriebsrente in einer Direktversicherung allein und wandeln dafür Lohn um, können Sie entweder die Steuer und Sozialabgabenfreiheit für Ihre Beiträge oder aber die staatliche Riester-Förderung nutzen.