In den letzten Wochen des Jahres erhalten viele Privatpatienten wieder Post von ihrer Krankenversicherung: Der Beitrag wird erhöht - aufgrund der steigenden Gesundheitskosten bei zugleich höherer Lebenserwartung.
Mit einem internen Tarifwechsel kann gespart werden.
Nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes können Versicherte innerhalb ihrer Gesellschaft in alternative Tarife wechseln, die gleichwertig, aber zum Teil deutlich günstiger sind. Dabei bleiben sowohl die angesparten Alterungsrückstellungen als auch alle sonstigen erworbenen Rechte erhalten. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.