Die verschiedenen Gesundheitsreformen brachten den GKV-Versicherten neben Beitragssteigerungen vor allen Dingen Leistungseinschränkungen der unterschiedlichsten Art. Dies bezieht sich auf Eigenbeteiligungen bzw. Zuzahlungen im Arzneimittelbereich, der Kieferorthopädie, bei Klinikaufenthalten bis hin zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie vielerorts im Vergleich zu Versicherungsnehmern einer privaten Krankenversicherung benachteiligt. Beispielsweise würden Ihnen u. U. als Privatkassenpatient bessere Krankenhausleistungen, bessere Zimmer und höherrangige Ärzte zugestanden werden. Um diesem Leistungsgefälle entgegenzuwirken, ohne Ihre gesetzliche Krankenkasse verlassen zu müssen, können Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Diese erweitert die Leistungen Ihrer gesetzlichen Versicherung um die gewünschten Optionen, sodass Sie beispielsweise in ein entfernteres aber renomierteres Krankenhaus verlegt werden, oder Sie sich den behandelnden Arzt aussuchen. Eine Krankenzusatzversicherung ist daher oftmals ein Kompromiss zwischen preisgünstigen gesetzlichen Krankenversicherungen mit hinreichender Leistung und teureren Tarifen der privaten Krankenversicherungen mit erweiterter Leistung.
Wenn bestimmte Leistungen der Krankenkasse nicht dem entsprechen, was Sie sich erhofft haben, steht die Krankenzusatzversicherung zur Verfügung, um durch den Abschluss einer ergänzenden Versicherung bestimmte Einschlüsse nach Ihren Maßgaben zu verbessern. Auch als Versicherungsnehmer einer privaten Versicherung können Sie eine stellenweise ungenügende Leistung feststellen. Beispielsweise kann die Krankenversicherung bestimmte zahnärztliche Leistungen nicht decken, oder die Absicherung der Behandlungen in einem Krankenhaus könnte besser sein. Es gibt vielfältige Gründe, sich für eine Erweiterung Ihrer Krankenversicherung zu entscheiden, wobei eine unzureichende Versicherung der stationären Behandlung innerhalb eines Krankenhauses zu den häufigsten Gründen zählt, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen.
Sofern ein Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht möglich oder in Ausnahmefällen nicht sinnvoll ist, sollten folgende Leistungseinschränkungen über eine private Absicherung abgedeckt werden: