Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll eine langfristige Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall finanziell absichern und damit sicherstellen, dass der bisherige Lebensstandard aufrecht erhalten werden kann.
Was ist allerdings, wenn Sie bereits vor Abschluss eine Vorerkrankung haben?
Ist dann der Abschluss der Versicherung überhaupt möglich?
Wenn ja, mit welchen Beiträgen müssen Sie dann rechnen?
Unter Umständen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einschränkungen möglich. Sie müssen dann damit rechnen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließt oder Beitragszuschläge als Risikoausgleich erhebt. Im schlimmsten Fall wird Ihr Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt. Es kann jedoch auch sein, dass Sie den vollen Versicherungsschutz ohne Einschränkung erhalten. Hierüber entscheiden die Vorerkrankungen und die Versicherungsgesellschaft.
Nachfolgend erhalten Sie eine erste Orientierungshilfe, für welche Vorerkrankungen Versicherungsschutz möglich ist:
Diese Vorerkrankungen sind in der Regel nicht versicherbar:
Bei diesen Krankheitsbildern ist tendenziell keine Aussage über die Versicherbarkeit zu treffen. Hier sind weitere Arztberichte, Unterlagen ... erforderlich:
Diese Vorerkrankungen werden in der Regel versichert:
Haftungshinweis:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann keine Haftung oder Gewährleistung übernommen werden. Insbesondere kann keine Haftung dafür übernommen werden, dass einzelne BU-Versicherungsgesellschaften bei vorgenannten Vorerkrankungen in jedem Einzelfall zu dieser Bewertung kommen. Rechtlich verbindlich sind allein die Auskünfte der Gesellschaften. Die genannten Einschätzungen beruhen rein auf Erfahrungswerten.
In jedem Falle ist vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Beratung eines Experten empfehlenswert.
REINHOLD RINKL Finanzdienstleistungen
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