Grundsätzlich ist bei einer Überschwemmung nur die Elementarschaden-Versicherung zuständig, die als freiwillige Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sowie als Elemantarschadendeckung bei gewerblichen Risiken angeboten wird.
Schäden, die nach einem extremen Niederschlagsereignis entstehen, fallen unter diese Versicherung. Hierzu zählen:
- Überschwemmung (Ausuferung natürlicher Gewässer)
- Überflutung (Schäden durch Witterungsniederschläge)
- Erdbeben (naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird)
- Erdsenkung (naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen)
- Schneedruck (Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen)
- Lawinen (an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen)
- Erdrutsch (naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen).