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Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung, Schwere Krankheiten (Dread Disease), Risikolebensversicherung …

Berufsunfähigkeit


 

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Informationen:

Wie geht es weiter, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen?

"Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit kann jedoch schmerzhafte finanzielle Folgen haben, so dass eine private Absicherung unumgänglich ist. Daher sollten alle Berufstätigen, aber auch Schüler, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, solange sie noch kerngesund sind, denn schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrages führen."

(Bund der Versicherten)

 

Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, beträgt nach Altersgruppen:

  • 20 bis 35 jährige - 6%
  • 36 bis 45 jährige - 20%
  • 46 bis 50 jährige - 16%
  • 51 bis 55 jährige - 26%
  • 56 bis 60 jährige - 27%
  • 60 bis 67 jährige - 5%

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

 

 

Die gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit wurde zum 01.01.2001 für alle, die nach dem 02.01.1961 geboren sind, ersatzlos gestrichen. Seit dem 01.01.2001 gibt es die Erwerbsminderungsrente, die nur noch die zeitliche Arbeitskraft bezogen auf irgendeine Tätigkeit berücksichtigt. Die Ausbildung oder berufliche Erfahrung wird nicht mehr berücksichtigt. Es zählt nur noch die zeitliche Einsatzfähigkeit des Restleistungsvermögens.

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten nur Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Sie beträgt 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente. Ihre Höhe ist - wie bei der Altersrente - von den früher gezahlten Beiträgen abhängig.

 

So sollen Versicherte erhalten ...

  • die volle Erwerbsminderungsrente, wenn nicht mehr als drei Stunden gearbeitet werden kann,
  • die halbe bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn zwischen drei und bis zu sechs Stunden gearbeitet werden kann,
  • keine Erwerbsminderungsrente, wenn noch mindestens sechs Stunden gearbeitet werden kann.

 

Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis:

 

Fazit:

"Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht jeder, der nicht vermögend ist. Schließen Sie so früh wie möglich einen Vertrag. Bei Vertragsbeginn in jungen Jahren ist der Beitrag günstiger. Außerdem sind gesundheitliche Störungen, die später oft zur Ablehnung eines Kunden führen, noch selten."

(Finanztest vom 15.07.2003)

 

 

Bundesverfassungsgericht:

„Angesichts des gegenwärtigen Niveaus gesetzlich vorgesehener Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind die meisten Berufstätigen (...) darauf angewiesen (...) privat vorzusorgen, um ihren Lebensstandard zu sichern. Die Alternative, Sozialhilfe zu beziehen oder den Stamm des eigenen Vermögens zu verbrauchen, ist diesem Personenkreis nicht zumutbar."

(BVerfG, 1 BvR 2027/02 vom 23.10.2006, Abs. 39)

 

Welche Leistungen erhalten Sie im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und im Ruhestand?

 

 

 


Möglichkeiten der BU-Vorsorge - Vertragsarten:

 

1. Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)

    • mit Beitragsverrechnung (hier werden die Überschüsse mit dem Bruttotarifbeitrag verrechnet, so dass sich der Beitrag auf den mtl. Nettozahlbeitrag entsprechend reduziert)
    • mit verzinslicher Ansammlung oder sog. „BU mit Beitragsrückgewähr" (hier werden die Überschüsse nicht sofort verrechnet, sondern verzinslich angesammelt und am Ende der Vertragslaufzeit ausbezahlt)

2. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)

    • in Kombination mit einer Risikolebens-, Renten- oder Lebensversicherung (Schichten 1 bis 3: unterschiedliche steuerliche Auswirkungen hinsichtlich Förderung und Besteuerung)

 

Welche Vertragsgestaltung für Sie die richtige ist hängt von mehreren Faktoren ab.

Im Regelfall empfehlen wir - wie im übrigen auch Verbraucherschützer - eine Trennung von Risiko- und Sparbaustein (also eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung = SBU), um möglichst flexibel zu bleiben.

Stimmen müssen in jedem Falle die Laufzeit des Vertrages und die Höhe der vereinbarten Rente.

 

Der wesenliche Vorteil einer Berufsunfähigkeitszusatzersicherung (BUZ) liegt in der unter Umständen möglichen steuerlichen Förderung.

Jedoch muss die BU-Rente dann auch im Leistungsfall voll versteuert werden.

 

Besonders in Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge gilt es einige wichtige Punkte zu beachten:

 
+ unter Umständen vereinfachte Gesundheitsfragen 
- Auswahl des Anbieters durch den Arbeitgeber (›› Bedingungen, Kriterien zur Tarifauswahl)
- Gruppenvertrag mit einheitlichen Durchschnittsbeiträgen
- Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber
- im Leistungsfall sozialversicherungspflichtig (Kranken- und Pflegeversicherung)
- keine Portabilität der Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung bei Arbeitgeberwechsel 
- Risiko, dass gesundheitliche Daten an den Arbeitgeber gelangen

 


Kriterien zur Tarifauswahl:

  • Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
  • Prognosezeitraum 6 Monate
  • 6 Monate Leistungsfall = Leistung von Beginn an
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Verzicht auf unübliche Einschränkungen
  • Verzicht auf § 19 VVG bei unversch. Anzeigepflichtverl.
  • Verzug ins Ausland
  • Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
  • Beitragsstundung bis zur endgültigen Entscheidung
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung bei der Nachprüfung
  • Verzicht auf Umorganisation bei weisungsgebundenen MA
  • Zuletzt ausgeübter Beruf
  • Zumutbare ärztliche Anweisungen
  • Überbrückungsmöglichkeiten
  • Nachversicherung bei Heirat und Geburt / Adoption
  • Nachversicherung bei weiteren Ereignissen
  • Nachversicherung bei Überschusssystem Bonusrente
  • Definition der "bisherigen Lebensstellung"
  • Hinweis auf Umorganisation bei Selbständigen
  • Altersabhängiger Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beruf
  • Einmalzahlung im Leistungsfall
  • Umwandlung in beitragsfreie Versicherung
  • Regelung für Nachzahlung gestundeter Beiträge
  • Hinweis auf Dauer des Rücktrittsrechts
  • Information über den Stand der Leistungsprüfung
  • Verzicht auf Untersuchungen im Inland
  • Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen
  • Verzicht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG
  • Verzicht auf konkrete Verweisung
  • Verzicht auf zeitlich befristetes Anerkenntnis
  • Gesetzliche EU = BU
  • Dauerhaftes Ausscheiden aus dem Beruf
  • DU-Klausel
  • Nachversicherung bei Abschluß der Berufsausbildung
  • Infektionsklausel
  • Verzicht auf Leistungsausschluß
    • Innere Unruhen
    • Kriegsereignisse im Ausland
    • Vergehen im Straßenverkehr
    • Fahrtveranstaltungen mit Kfz
    • Luftfahrten
    • Strahlen
    • ABC-Stoffe
  • Wiedereingliederungshilfe bei Reaktivierung
  • Staffelregelung des BU-Grades
  • Karenzzeiten
  • Lebenslange BU-Rente
  • Beitragsdynamik der versicherten Leistungen
  • Garantierte Rentendynamik im Leistungsfall
  • Beitragsfreie Dynamisierung der Hauptversicherung

 

 

 

Analyse von Tarif und Gesellschaft

MORGEN & MORGEN hat die derzeit wohl umfangreichsten Datensammlungen aufgebaut, die es für den deutschen Versicherungsmarkt gibt. Dabei versteht sich das Unternehmen als neutraler Beobachter des Versicherungsmarktes. Als oberstes Prinzip der Tätigkeit reklamiert MORGEN & MORGEN völlige Unabhängigkeit von Produktanbietern. MORGEN & MORGEN hat keinerlei Vertriebsinteressen im Versicherungsbereich. Damit werden Interessenkollisionen vermieden, die sich ansonsten automatisch ergäben, wenn Produktbewertungen und Ratings vorgenommen werden. 

BU-Rating ››

Unternehmensrating ›› 

 


Anmerkung zum Umgang mit Testberichten

Die Zeitschrift Finanztest hat Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit geprüft – und jede Menge Kritik geerntet: Zu viele Sieger, jede Menge Fehler und starke kommerzielle Interessen, lauten die Vorwürfe. ›› 

 

Finanztest oder Experte?

„Wäre es Ihnen lieber, wenn Ihre anstehende Gehirnoperation vom für die Wissenschaft zuständigen Reporter einer Zeitung durchgeführt würde oder von einem amtlich zugelassenen Hirnchirurgen?"

Taleb, Nassim Nicholas: Der Schwarze Schwan – Die Macht höchst unwahrscheinlicher Ereignisse, S. 184.

 


BUND DER VERSICHERTEN - offensiv für Verbraucherschutz

Merkblatt – Berufsunfähigkeitsversicherung ››

  • Was die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet
  • Wie hoch ist Ihr Berufsunfähigkeitsrisiko
  • Was Sie nicht brauchen
  • Was Ihren Beitrag beeinflusst
  • Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen
  • Sonderfälle
  • Versichererwechsel – wann und wie?

 


Voraussetzung für BU-Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken:

Die Mitglieder von Versorgungswerken erhalten grundsätzlich auch eine Rente bei Berufsunfähigkeit.

Der Anspruch besteht ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit. Jedoch leistet die berufsständische Versorgung bei 100%-iger Berufsunfähigkeit mit Rückgabe der Approbation oder Zulassung.

Damit können auch keine zusätzlichen Einkünfte mehr erzielt werden, z. B. aus der Erstellung von Gutachten.

Lesetipp ››

 

Fazit: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Mitglieder von Versorgungswerken unverzichtbar.

 


Dienstunfähigkeit - Gefahr für Beamte

Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen - ob Beamter auf Lebenszeit, Widerruf oder Probe!

Das Aussage "Beamte haben für den Rest ihres Lebens ausgesorgt" stimmt schon lange nicht mehr. Bereits jetzt scheidet jeder 4. Beamte wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem aktiven Dienst aus.

Um finanziellen Einbußen entgegen zu wirken, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung unabdingbar. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig sind - und zwar für die gesamte Dauer der Dienstunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Ablauf.

Informieren Sie sich jetzt über Ihre Ansprüche und wir bieten Ihnen die notwendige Unterstützung.

 

Bei uns bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen:

  • Wozu brauche ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
  • Wer braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
  • Reicht meine Versorgung über den Dienstherrn womöglich nicht aus?
  • In welcher Höhe brauche ich eine zusätzliche private Absicherung?
  • Kann ich als Beamter auf Widerruf / auf Probe auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?
  • Wann bin ich als Beamter / Beamtin dienstunfähig?
  • Welche sonstige Absicherungen sind für mich als Beamter dringend erforderlich?

 

 

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